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   SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11   

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https://dejure.org/2014,77186
SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11 (https://dejure.org/2014,77186)
SG Halle, Entscheidung vom 07.05.2014 - S 24 R 817/11 (https://dejure.org/2014,77186)
SG Halle, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - S 24 R 817/11 (https://dejure.org/2014,77186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 43 Abs 1 SGB 6 vom 20.04.2007, § 43 Abs 2 SGB 6 vom 20.04.2007, § 240 Abs 2 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Anforderungen an die Annahme einer Wegefähigkeit als Voraussetzung der Berufsausübung; Ermittlung der relevanten Tätigkeit als Basis für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    Danach ist eine ausreichende Gehfähigkeit dann gegeben, wenn Fußwege von über 500 Meter viermal täglich mit zumutbarem Zeitaufwand zurückgelegt werden können (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576 f.; vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - SGB 2002, 329 und vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - Soziale Sicherheit 2004, 180).
  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    Danach ist eine ausreichende Gehfähigkeit dann gegeben, wenn Fußwege von über 500 Meter viermal täglich mit zumutbarem Zeitaufwand zurückgelegt werden können (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576 f.; vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - SGB 2002, 329 und vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - Soziale Sicherheit 2004, 180).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    Danach ist eine ausreichende Gehfähigkeit dann gegeben, wenn Fußwege von über 500 Meter viermal täglich mit zumutbarem Zeitaufwand zurückgelegt werden können (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576 f.; vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - SGB 2002, 329 und vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - Soziale Sicherheit 2004, 180).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    Liegen besondere ("spezifische") Leistungseinschränkungen oder eine ungewöhnliche Summierung von Leistungseinschränkungen vor oder ist der benannte Vergleichsberuf nicht "arbeitsmarktgängig", wofür der Versicherte die Darlegungs- und Beweislast trägt, muss konkret festgestellt werden, ob es gleichwohl genügend (grundsätzlich mehr als 300) Arbeitsplätze des Vergleichsberufs gibt, an denen der Versicherte arbeiten könnte oder bei der Arbeitsmarktrente wegen Berufsunfähigkeit, ob binnen eines Jahres ein geeigneter Arbeitsplatz vermittelt werden kann (BSG, Urteil vom 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    In diesen Fällen kommen ernste Zweifel daran auf, ob der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen in einem Betrieb einsetzbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.1997 - 13 RJ 1/94, NZS 1998, 129f.).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    Nur wenn sich der Versicherte mit der dauerhaften Ausübung des geringerwertigen Berufs deshalb abfindet, weil er zur Wiederaufnahme der früheren höherwertigen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist, bleibt der Berufsschutz erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R - SGb 2005, 337 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

    Auszug aus SG Halle, 07.05.2014 - S 24 R 817/11
    Zumutbar sind Versicherten, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, alle Tätigkeiten, die zur Gruppe mit dem Leitberuf gehören, der eine Stufe niedriger einzuordnen ist, als der von ihnen bisher ausgeübte Beruf (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 09.12.1997 - 8 RKn 26/96 - SozR 2-2960 § 46 Nr. 4).
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